Spielplatzordnung

PEEKABOO d.o.o. als Betreiber des Kinderspielbereichs hat alles unternommen und wird weiterhin alles unternehmen, um den Aufenthalt der Kinder im Spielbereich sicher, unterhaltsam und angenehm zu gestalten.

Die Sicherheit des Spielbereichs wurde überprüft, und die Ausstattung, Spielgeräte sowie alle weiteren Inhalte sind zertifiziert und werden regelmäßig gewartet und überprüft, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Dennoch kann PEEKABOO d.o.o. keine absolute Sicherheit der Kinder während ihres Aufenthalts im Spielbereich garantieren und übernimmt daher keine Haftung für eventuelle Verletzungen, die durch unsachgemäße und/oder unangemessene Nutzung der Ausstattung oder durch gegenseitige Verletzungen unter den Kindern entstehen könnten. SPIELT SICHER!

REGELN DES SPIELBEREICHS

Im Spielbereich dürfen sich Kinder bis zum Alter von 12 Jahren aufhalten. Kinder unter 4 Jahren dürfen den Spielbereich nur in Begleitung einer verantwortlichen erwachsenen Person nutzen.

Jeder Elternteil, gesetzliche Vertreter bzw. die für das Kind verantwortliche Person ist herzlich eingeladen, an der Geburtstagsfeier und/oder dem täglichen Aufenthalt teilzunehmen. Wir garantieren eine tolle Zeit, jede Menge Spaß – und freuen uns darauf!

Ein Kind darf nur von den Eltern, gesetzlichen Vertretern oder einer für das Kind verantwortlichen Person im Spielbereich angemeldet werden. Das Kind darf ausschließlich von derselben Person oder einer im Anmeldeformular angegebenen Person abgeholt werden (gegen Vorlage eines Ausweisdokuments).

Bei der Anmeldung Ihres Kindes im Spielbereich muss ein Anmeldeformular ausgefüllt und zwingend eine Kontakttelefonnummer hinterlegt werden. Die verantwortliche Person, die das Kind in den Spielbereich übergibt, ist verpflichtet, während des Aufenthalts des Kindes telefonisch unter der angegebenen Nummer erreichbar zu sein.

Das Mitbringen von Tieren, scharfen Gegenständen, Spielzeug sowie Speisen und Getränken in den Spielbereich ist nicht gestattet. Aus Sicherheitsgründen sind Eltern, gesetzliche Vertreter oder die für das Kind verantwortliche Person verpflichtet, dem Kind vor dem Betreten des Spielbereichs Schmuck, Anstecker und alle Gegenstände abzunehmen, mit denen es sich selbst oder andere Kinder verletzen könnte. Außerdem muss das Kind vor dem Eintritt in den Spielbereich eventuell vorhandenen Kaugummi aus dem Mund nehmen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitbringen von Konfetti in den Spielbereich nicht gestattet.

Der Spielbereich übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die am Eingang abgelegt wurden, sowie für verlorene, verschwundene oder gestohlene Gegenstände innerhalb des Spielbereichs. Dennoch gibt es in jedem Spielbereich eine Fundgrube für „Verloren und Gefunden“.

Kindern, die an ansteckenden Krankheiten leiden, ist der Aufenthalt im Spielbereich zum Schutz der Gesundheit der anderen Kinder nicht gestattet. Die Mitarbeiter*innen (Animator*innen) des Spielbereichs müssen unbedingt über etwaige Allergien des Kindes, Unverträglichkeiten gegenüber bestimmten Lebensmitteln oder Getränken, die Notwendigkeit der Einnahme von Medikamenten sowie über Krankheiten und psychophysische Beeinträchtigungen (chronische Erkrankungen, Behinderungen usw.) informiert werden.

Das Filmen von Kindern im Spielbereich ist nicht gestattet.

Das Personal des Spielbereichs behält sich das Recht vor, jede Person, die sich nicht an die Verhaltensregeln hält, zum Verlassen des Spielbereichs aufzufordern. Sollte ein Kind durch sein Verhalten andere Kinder erheblich stören und/oder deren Sicherheit gefährden, ist der Elternteil verpflichtet, dem Aufruf des Personals zu folgen und das Kind abzuholen. Jegliche Streitereien oder Unruhen werden nicht toleriert.

Das Personal des Spielbereichs ist im Umgang mit Kindern geschult und sorgt dafür, dass Ihr Kind einen aktiven, unterhaltsamen, sicheren und lehrreichen Aufenthalt in unserem Spielbereich erlebt.

Wir beantworten gerne alle Ihre Anfragen, Ideen, Lob und Beschwerden.